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Tandem Associatif Allemand
R6_fr

A 6      Ist das AssoziativeTandem zugelassen ?

Zunächst haben wir die französische Gesetzgebung zur Vorbeugung der Risiken berücksichtigt, die sich aus dem Gebrauch der Fahrräder (Dekret n°95-937) ergeben.
Das Dekret findet nicht auf das Assoziative Tandem insgesamt Anwendung, da es sich in diesem Fall um ein dreirädriges Fahrzeug handelt.
Das Dekret betrifft dagegen die Fahrräder die es bilden (zweirädriges Fahrzeug) und die individuell benutzt sein können.
Es obliegt dem Hersteller oder Importeur des Fahrrades, den legalen Forderungen zu genügen.

Unabhängig vom gesetzgebenden Zusammenhang soll ein Fachmann innovierende Produkte anbieten, deren Sicherheitsniveau abgeschätzt und hinsichtlich eines objektiven Lastenheftes garantiert ist.

Als Erfinder der Gabel für Assoziatives Tandem sind wir bedacht, die Qualität unseres Konzeptes beim Publikum und besonders bei den Fachleuten zu fördern, die an einer Lizenz unserer Patente interessiert wären.

Wir haben und lassen noch die Prototypen der Gabeln für Assoziatives Tandem bei genehmigten Organismen abschätzen. Die Testkriterien sind aus den Normen geschöpft, die für die konventionellen Fahrräder und Tandems bestimmt sind.

Zusammengefaßt, was die Zulassung des Assoziativen Tandems in Frankreich betrifft:
-      Ein individuelles Fahrrad (zweirädrig), das mit einer Gabel für Assoziatives Tandem 
     ausgestattet wurde, muss auf Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs 
     zugelassen sein.
-      Das Assoziative Tandem (dreirädrig) kann nicht zugelassen werden.
      Die Bestimmungen der Straßenverkehrsgesetzgebung sind ihm gegenüberstellbar.
-      Ein Fahrrad wird insgesamt zugelassen. Die getrennt genommene Vordergabel für 
     Assoziatives Tandem kann es nicht sein.

Die Analyse der Zulassungsforderungen anderer Länder ist laufend.

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Antwort Messe

10 April 2005
11/05/04

Reparaturwerkstatt BOSS